Förderung von Präventionsmaßnahmen

Konflikte mit dem Biber ergeben sich vor allem in jenen Bereichen der Kulturlandschaft, in denen die menschliche Nutzung bis an den Rand von Gewässern reicht.

Das Bibermanagement führt Beratungen zu Präventionsmaßnahmen und deren Förderung durch.

Abwehrmaßnahme: Förderbetrag
Errichtung einer Dammdrainage Maximalbetrag: € 3.630
Fix-Zaun: € 5,50/lfm
Maximalbetrag Fix-Zäune: € 3.630
Elektro-Zäune: € 4,40/lfm
Maximalbetrag Elektro-Zäune: € 2.420
Baumgitter ohne/mit Holzpfahl: € 6,60/ € 11,00 pro Baum
Verbisschutzmittel: € 5,50 pro Baum
Maximalbetrag Baumschutz (Baumgitter, Verbissschutzmittel): € 1.210
Maximalbetrag sonstiger Maßnahme: € 3.630

Wie kann eine Förderung beantragt werden?

  1. Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit der Biberberatung.
  2. Gemeinsamer Lokalaugenschein mit der Biberberatung und einvernehmliche Festlegung der zur Förderung beantragten Präventionsmaßnahme.
  3. Ausfüllen und Unterfertigen des Förderantrages durch die Antragstellerin/den Antragsteller
  4. Übermittlung des Antragsformulars an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) durch die Antragstellerin/ den Antragsteller per E-Mail oder per Post: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz
  5. Förderzusage durch die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz).
  6. Errichtung/Optimierung der mit der Biberberatung vereinbarten Präventionsmaßnahme.
  7. Rechnungslegung samt Zahlungsbestätigung der Material- und/oder Baugerätekosten o.Ä. sowie Fotodokumentation (Umsetzung & Endzustand der Maßnahme) an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz), nach erfolgter Durchführung der Präventionsmaßnahme, per E-Mail oder per Post: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz
  8. Auszahlung des Förderbetrages.

Fristen:

  1. Frist der Antragstellung ist der 31. August des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird Eingangsdatum E-Mail oder Poststempel). Der Antrag ist an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) per E-Mail oder per Post zu übermitteln: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz
  2. Frist für die Einreichung der Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Fotodokumentation) ist der 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird (Eingangsdatum E-Mail oder Poststempel). Die Unterlagen sind an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) per E-Mail oder per Post zu übermitteln: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz

Nach Ablauf dieser Frist verfällt die festgesetzte Fördersumme und ein neuer Antrag für das darauffolgende Jahr muss unter Beiziehung der Biberberatung beantragt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht erst dann, wenn eine schriftliche Bestätigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 übermittelt wird.

Weitere Informationen finden Sie im Link:

Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Referat Naturschutz

Link zur Webseite der Biberberatung.

Bibermanagerin des Landes
Alexa Bökenbrink, MSc.,. +43 660 7170933, alexa.boekenbrink@bergundnaturwacht.at